Allgemeine Geschäftsbedingungen der fun-reise Reisevermittlung
1. Abschluss des Reisevertrages
Für die Vermittlung von Reisen durch fun-reise oder ihrer Partnerbüros gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und fun-reise oder ihrer Partnerbüros.
Mit der Anmeldung bieten Sie den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Bindungsfrist uns die Annahme erklären, eine Zahlung bzw. Anzahlung gilt als Annahme in diesem Sinne.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von in der Regel 20 % des Reisepreises fällig. Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten und Spezialreisen gelten abweichende Anzahlungs-, Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung / Rechnung. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim Vermittler zugesandt, gegen Zahlung beim Vermittler ausgehändigt oder gegen Nachnahme übersandt. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als drei Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisevermittler berechtigt, die zusätzlich anfallenden Telefon- und Telefaxgebühren sowie Kosten für Tickethinterlegung bzw. Kosten für Expressversand an den Kunden weiter zu belasten.
3. Reisedokumente
Die Reisedokumente können nach erfolgter Bezahlung der Reise (Ziff. 2) bei uns oder dem Reisebüro, bei dem die Anmeldung erfolgt ist, 7 Tage vor Reiseantritt abgeholt werden bzw. werden auf schriftlichen Antrag auf Kosten und Gefahr des Anmelders an diesen übersendet. Sollten die Reisedokumente in diesem Fall nicht bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn beim Anmelder eingegangen sein, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Reisebüros sind nicht befugt, verbindliche Erklärungen für uns abzugeben. Die Beschreibung der Hotels und anderer Unterkünfte in unseren Prospekten geschieht nach bestem Wissen, bedeutet jedoch keine offizielle Klassifizierung, wo Kategorien oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Die Preisangaben basieren auf Unterkunft im Doppelzimmer. Steht kein Doppelpartner zur Verfügung, muss ein Zimmerzuschlag erhoben werden. Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns mitgenommen werden. Der Reisepreis gilt für die im Prospekt angegebenen Leistungen. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Nebenkosten wie Lande-, Flughafen-, Ein- und Ausschiffungs-, Visa - Gebühren, Kurtaxen, Transfers, etc. sind im Preis nur inbegriffen, soweit sich dies im einzelnen aus dem Prospekt ergibt. Sie sind vom Reiseteilnehmer ggf. an Ort und Stelle zu bezahlen, Auslagen für Nebenleistungen, wie z.B. Besorgung von Visa und Devisen, sowie Telefon-, Telex- und Telegrammgebühren, gehen zu Lasten des Reisenden. Die Reise beginnt und endet an den im Prospekt bzw. der Buchungsbestätigung angegebenen Terminen. Die entsprechenden Flug- und Abfahrtszeiten werden mit den Reiseunterlagen bekannt gegeben. Flugscheine und Fahrtausweise etc. gelten nur für die darin angegebenen Reisetage und –Zeiten. Erscheint der Reisende - aus welchen Gründen auch immer - zur angegebenen Zeit nicht am vorgegebenen Ort, oder wird er wegen unvollständiger Reisepapiere oder Nichteinhaltung der Beförderungsbestimmungen von der Reise ausgeschlossen, so gilt dies als Rücktritt von der Reise (Ziff.61). Bei Flugreisen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Dies gilt auch hinsichtlich der Möglichkeit der Mitnahme von Reisegepäck.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der Reiseleitung oder bei der Fluggesellschaft über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und ihren Flug bzw. ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu ihren Lasten.
5. Leistungs - und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder – Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ihnen eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Sofern zwischen Reisebestätigung und vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, bleibt eine nachträgliche Änderung des Reisepreises für den Fall vorbehalten, dass sich Betriebskosten, Beförderungstarife, Treibstoffpreise und Währungsumrechnungskurse in diesem Zeitraum nachhaltig geändert haben. Ändern sich die in § 99 Abs.2 GWG (Kartellgesetz) erfassten Beförderungstarife z.B. IATA - Fluglinientarife, so ist eine nachträgliche Änderung des Reisepreises jederzeit möglich. Treten zulässige Preisänderungen ein, so werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises sind Sie innerhalb von l0 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen ihnen, den Rücktritt ggf. schriftlich zu erklären. Umbuchungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Eine Umbuchung kann insoweit vorgenommen werden, als auch ein Rücktritt möglich ist. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie - ohne vom Reisevertrag zurückzutreten - die Reise nicht an, so sind wir berechtigt. Zur Abgeltung unserer Tätigkeit und Deckung entstandener Bearbeitungs- und Reservierungskosten die folgenden Gebühren (pro Person / pro Buchung) zu erheben:
Bei Flugreisen mit Charter:
Sport- und Tauchkurse
Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm gegebenenfalls umzuschreiben. Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.
Statt dieser Stornogebühren und in allen anderen Fällen können wir nach unserer Wahl auch den bei uns entstandenen Aufwand zuzüglich einer allgemeinen Unkostenpauschale von € 25,00.- pro Person berechnen. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu ihren Lasten, in jedem Fall müssen wir ihnen eine Unkostenpauschale von € 25,00- je Ersatzperson berechnen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehe. Die genannten Unkostenpauschalen mindern sich in dem Umfang, in dem Sie uns nachweisen, dass uns Kosten in dieser Höhe nicht entstanden sind.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhalt einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt,
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück;
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
d) sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir Sie davon zu unterrichten.
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9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen in diesem Fall Sie und wir je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. Machen Sie keinen Gebrauch von diesem Kündigungsrecht, so können Sie wegen des die Kündigung rechtfertigenden Grundes keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Sie können die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung, der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen.
11. Tätigkeit als Vermittler
Soweit wir nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler tätig werden, übernehmen wir keine Haftung für die Erfüllung der Verträge durch die jeweiligen Veranstalter, Beförderungsunternehmen und Beherbergungsbetriebe.
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12. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfallspflicht eines ordentlichen Kaufmannes nur, wenn:
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen und der entsprechende Preis gesondert ausgewiesen ist. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die Ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Wir haften nicht:
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13. Beschränkung der Haftung
Unsere Haftung als Reisevermittler ist in jedem Fall bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
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14. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. die Agentur nicht befugt.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
16. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankheitsversicherungen sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung.
17. Gesundheit, Tauchsafaris, Tauchkurse andere Tauchaktivitäten
Sie erklären durch Ihre Anmeldung, dass von ärztlicher Seite keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen eine Beteiligung an Tauchprogrammen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und Programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.
Teilnehmer, die ein Non - Limit - Tauchprogramm buchen, müssen über die entsprechende Taucherfahrung von mindestens 30, bzw. 50 geloggten Tauchgängen verfügen. Dies ist z.B. laut ägyptischem Gesetz bei Tauchsafaris erforderlich und ist bei der jeweiligen Routeninformation für Tauchsafaris in Ägypten nochmals genau definiert.
Bei der Teilnahme an sämtlichen Tauchprogrammen, ist von jedem Teilnehmer
bei der gebuchten Tauchbasis vor Ort jeweils eine Kopie der gültigen Tauchunfallversicherung (Pflicht für Tauchprogramme in Ägypten!), Tauchbrevets, Logbuch, sowie ärztlichem Attest vorzulegen.
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18. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn wir mit der Besorgung beauftragt worden sind, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch ein Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so können wir den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten, wenn dieser aus diesem Grund an der Reise nicht teilnehmen kann.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
20. Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz (71229 Leonberg) verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand 71229 Leonberg.
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