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Neue EU-Regeln für die Mitnahme von Handgepäck
Auf Flügen, die in der EU starten, sowie auf Anschlussflügen ab Europa (inklusive innerdeutscher Flüge) müssen Flugreisende für die Mitnahme von Handgepäck ab dem 6. November 2006 neue Regeln beachten.
Im Handgepäck werden flüssige und gelartige Produkte, zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm nur dann akzeptiert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen der zweite Flug / Weiterflug von einem EU-Flughafen startet, Flüssigkeiten nur dann mitnehmen dürfen, wenn sie im Bordverkauf oder auf einem EU-Flughafen gekauft wurden.
Handgepäck auch in Größe beschränkt
Durch die neue Verordnung wird die zulässige Handgepäckgröße
auf 56 cm x 45 cm x 25 cm reduziert, wobei einige Ausnahmen
(z. B. für Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras etc.)
möglich sein werden.
Die Fluggesellschaften haben keinen Einfluss auf diese Maßnahmen der Europäischen Union, deshalb beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung ihrer Reise und reduzieren das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum.
Bitte beachten Sie auch, dass sich durch diese Regelung der Umfang der Sicherheitskontrollen erhöht und es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Zu beachten bei Flügen mit CONDOR:
- Tauchgepäck bis 30 kg frei für Hin – und Rückflug
- Keine Anmeldung erforderlich.
- Bis 30 kg zuzüglich zum Freigepäck frei, darüber hinaus wie Übergepäck.
Wichtige Bestimmung:
Bei Gruppen ab 10 Personen bitten wir jedoch um rechtzeitige Anmeldung. Tauchflaschen werden nur entleert und mit geöffneten Ventilen befördert.
Die Beförderung der deaktivierten Tauchlampe (Birne oder Akku müssen ausgebaut sein !) erfolgt ausschließlich im Handgepäck.
Die Mitnahme von Tauchlampen im Handgepäck muss am Check-in angegeben werden. Dies gilt auch nach den am 6. November 2006 geänderten Sicherheitsbestimmungen für Fluggepäck.
Jeder Fluggast hat sich selbst über die aktuellen Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften zu informieren!
Wir geben keinerlei Gewähr auf die Aktualität und Richtigkeit der obigen Angaben.
Stand 16.01.2007
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